(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der teamspiel GmbH, Unterjörn 19A, 24536 Neumünster (nachfolgend "teamspiel" genannt), die ein Kunde (nachfolgend "Kunde" genannt) mit teamspiel abschließt. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn teamspiel ausdrücklich schriftlich zustimmt.
(2) Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(1) Die Angebote von teamspiel sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn teamspiel dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung zusendet oder die Leistungen ausführt. Mündliche Absprachen oder Zusagen von Mitarbeitern von teamspiel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch teamspiel.
(2) Sämtliche Unterlagen, wie Angebote, Zeichnungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sowie jegliche Arten von digitalen Eigentumsrechten (z.B. Software, Quellcode, Designs, Grafiken, Bilder, Videos) sind, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden, nur annähernd maßgebend und unverbindlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
(3) Im Falle von digitalen Produkten, wie Software oder Designs, behält sich teamspiel das Recht vor, Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht vorzunehmen, sofern diese den vertragsgemäßen Gebrauch der Ware nicht beeinträchtigen. Dies gilt insbesondere auch für Änderungen am Quelltext oder an der verwendeten Programmiersprache.
(4) Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und gelten, sofern nicht anders vereinbart, für Endkunden. Für Firmenkunden gelten die Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und abzüglich eines möglicherweise vereinbarten Rabatts.
(1) Liefertermine oder -fristen sind unverbindlich, es sei denn, dass ausdrücklich ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist schriftlich vereinbart wurde.
(2) Lieferungen erfolgen ab teamspiel, auch bei frachtfreier Lieferung. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über, sobald sie an den Kunden oder einen von ihm benannten Dritten, der nicht der Beförderer ist, übergeben wurde. Dies gilt auch für Teillieferungen.
(3) Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Kunden, geht die Gefahr vom Tage der Benachrichtigung über die Versandbereitschaft auf den Kunden über.
(4) Sollte der Kunde in Annahmeverzug geraten, ist teamspiel berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens, insbesondere Lagerkosten, zu verlangen.
(5) teamspiel ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
(2) Bei Zahlungsverzug ist teamspiel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank für Endkunden und in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank für Firmenkunden zu verlangen. teamspiel behält sich das Recht vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
(3) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von teamspiel anerkannt sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(4) Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist teamspiel berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen.
(1) teamspiel behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
(2) Für alle Leistungen von teamspiel, insbesondere im Bereich der Softwareentwicklung, gilt, dass teamspiel das ausschließliche Eigentum an sämtlichen geistigen Eigentumsrechten (z.B. Patente, Gebrauchsmuster, Urheberrechte) an der von teamspiel erstellten Software und an allen Unterlagen (z.B. Quellcode, Programmiersprache, Designs, Grafiken, Bilder, Videos) behält. Der Kunde erhält lediglich eine einfache, nicht ausschließliche Nutzungslizenz an der Software und den Unterlagen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die von teamspiel gelieferte Ware pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Soweit Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.
(4) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde teamspiel unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit teamspiel Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, teamspiel die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den teamspiel entstandenen Ausfall.
(5) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung tritt der Kunde jedoch bereits jetzt an teamspiel ab. teamspiel nimmt die Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. teamspiel wird die Forderungen jedoch nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.
(1) teamspiel gewährleistet, dass die gelieferte Software den vereinbarten Spezifikationen entspricht und im Rahmen des vertraglich vereinbarten Einsatzbereichs fehlerfrei funktioniert.
(2) Sollten während der Nutzung der Software Fehler auftreten, wird teamspiel diese innerhalb einer angemessenen Frist beheben.
(3) Sollten Dritte Ansprüche gegenüber teamspiel wegen Verletzung von Schutzrechten geltend machen, die auf eine vom Kunden vorgenommene Änderung der Software zurückzuführen sind, stellt der Kunde teamspiel von diesen Ansprüchen frei.
(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung der Software.
(5) Für Mängel, die auf unsachgemäße Verwendung, Bedienungsfehler oder Änderungen durch den Kunden oder Dritte zurückzuführen sind, übernimmt teamspiel keine Gewährleistung.
(6) Für Schäden, die durch höhere Gewalt, fehlerhafte Hardware oder fehlerhafte Systemvoraussetzungen des Kunden verursacht werden, übernimmt teamspiel keine Gewährleistung.
(1) teamspiel haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurden.
(2) teamspiel haftet ferner für Schäden, die durch die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) verursacht wurden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen haftet teamspiel nur für Schäden, die auf der Verletzung von Garantien oder Zusicherungen beruhen, die teamspiel abgegeben hat.
(4) Die Haftung von teamspiel für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von teamspiel oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von teamspiel beruhen. Sie gelten auch nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von teamspiel oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von teamspiel beruhen.
(1) teamspiel verpflichtet sich, die geltenden Datenschutzgesetze einzuhalten und die personenbezogenen Daten des Kunden vertraulich zu behandeln.
(2) Bitte beachten Sie, dass einige unserer digitalen Produkte über eine eigene Datenschutzerklärung verfügen.
(3) teamspiel ist berechtigt, die vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen zu verarbeiten und zu speichern.
(4) Der Kunde hat das Recht, jederzeit Auskunft über die von ihm gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen und diese gegebenenfalls berichtigen oder löschen zu lassen.
(5) teamspiel ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte weiterzugeben, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von teamspiel.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses.